Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s)

Ballonteam Friesenheim
Thomas Laux
Schwertstr. 12
67063 Ludwigshafen
0174/2124818
0621/6339425

Die nachfolgenden AGBs regeln die Vertragsbedingungen zwischen dem Ballonteam Friesenheim als Luftfrachtführendem Unternehmen und dem jeweiligen Fahrgast.
 

Die AGBs werden automatisch mit dem vollständigen bezahlen des Fahrpreises alsVertragsbestandteil anerkannt. Die Fahrscheine können entweder bei Barzahlung oder bereits erfolgter Überweisung nach vorheriger telefonischer Terminabsprache bei uns im Büro,
Adresse siehe oben, abgeholt werden oder wir versenden die Fahrscheine nach erfolgter Überweisung an die vom Erwerber uns genannte Adresse.

Es gilt ein Widerspruchsrecht auf den geschlossenen Vertrag von 14 Tagen nach Eingang des vollständigen Fahrpreises. Bei Stornierungen nach dieser Zeit behalten wir uns vor eventuelle Unkosten (z.B. Porto, Paypalgebühren) als Stornogebühren einzubehalten.

Fahrscheine sind übertragbar. Fahrscheine können nur auf zu einer Ballonfahrt geeignete Person übertragen werden. Der Empfänger des Fahrscheins erkennt die AGBs mit Übernahme des Fahrscheins automatisch an. Die Übernahme muss durch den Empfänger zeitnah dem Ballonteam Friesenheim schriftlich oder telefonisch angezeigt werden.

Für eine Ballonfahrt geeignete Fahrgäste sind alle Personen die körperlich und gesundheitlich dazu in der Lage sind. Jeder Fahrgast ist selbst dafür verantwortlich ob er die Voraussetzungen für eine Ballonfahrt erfüllt. Bei Gesundheitlichen Einschränkungen sollte der Fahrgast selbst im Vorfeld mit einem Arzt abklären obeine Ballonfahrt angeraten ist.

Schwangere Personen werden vom Ballonteam Friesenheim nicht befördert. Der  Fahrgast muss körperlich dazu in der Lage sein selbständig über den Korbrand zu klettern. Personen die dazu nicht in der Lage sind können vom Ballonteam Friesenheim nicht befördert werden. Kinder sollten ein Mindestalter von 12 Jahren haben und circa 130 cm groß sein um über den Korbrand blicken zu können. Im Einzelfall entscheidet der Luftfrachtführer über die Mitnahme von Kindern, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen.

Der Fahrschein ist ein Jahr nach Ausstellung gültig. Meldet sich der Fahrscheininhaber rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit beim Ballonteam Friesenheim verlängert sich der Fahrschein um ein weiteres Jahr. Sollte nach Ablauf von den 2 Jahren keine Fahrt zustande gekommen sein kann aus wichtigen Gründen eine Sonderregelung zwischen dem Ballonteam Friesenheim und dem Fahrscheininhaber getroffen werden. Wichtige Gründe wären zum Beispiel Krankheit oder luftrechtliche Einschränkungen zur Durchführung von Ballonfahrten.
 

Der Inhaber des Fahrscheins meldet sich zeitnah nach Erhalt des Fahrscheins beim Ballonteam Friesenheim. Spätestens hier muss der Fahrgast sein Gewicht bekannt geben. Dies dient ausschließlich zur Tragkraftberechnung und somit der Sicherheit.

Bei dieser Gelegenheit werden auch Termine für die Ballonfahrt festgelegt. Termine werden vom Ballonteam Friesenheim vorgegeben. Das Ballonteam Friesenheim versucht Wunschtermine des Fahrgastes zu berücksichtigen. Vereinbarte Termine sind verbindlich und können nur mit Zustimmung vom Ballonteam Friesenheim bis 24 Stunden vor der geplanten Fahrt geändert werden. Sagt der Fahrgast die Ballonfahrt innerhalb der 24 Stunden ohne wichtigen Grund ab, gilt die Fahrt als durchgeführt.
 

Am Tag der Ballonfahrt ruft der Fahrgast gegen 12 Uhr, bei Morgenfahrten am Vorabend gegen 21 Uhr beim Ballonteam Friesenheim unter oben genannten Telefonnummern an. Das Ballonteam Friesenheim teilt dem Fahrgast mit ob zum genannten Termin eine Ballonfahrt stattfinden kann oder nicht. Wenn die Ballonfahrt stattfinden kann teilt das Ballonteam Friesenheim dem Fahrgast den Zeitpunkt und den Ort des Treffens mit.

Der Fahrgast ist für das pünktliche Erscheinen am vereinbarten Treffpunkt selbst verantwortlich. Verpasst der Fahrgast durch sein zu spätes Erscheinen die Ballonfahrt, so gilt diese als durchgeführt.
 

Vor und während der Ballonfahrt gilt ein Alkohol- und Rauchverbot. Der zuständige Luftfrachtführer entscheidet bei Verstoß gegen diese Verbote nach eigenem Ermessen, ob er diese Fahrgäste befördert. Auch hier gilt: Die Sicherheit hat absoluten Vorrang.
Zur Ballonfahrt sollten die Fahrgäste robuste Kleidung tragen wie wenn man um dieselbe Tageszeit einen Spaziergang in der Natur machen wollte. Mit geeigneter Outdoorkleidung ist man auf jeden Fall gut ausgestattet. Wichtig ist es, auf festes Schuhwerk zu achten. Alleine der Luftfrachtführer entscheidet unter dem Gesichtspunkt der Sicherheitüber den Startort und ob das Wetter eine sichere Ballonfahrt zulässt.

Der Fahrschein muss zur Ballonfahrt mitgebracht und dem Luftfrachtführer vor der Fahrt ausgehändigt werden.
Vor der Fahrt führt der Luftfrachtführer eine Passagiereinweisung durch in der das Verhalten vor, während und nach der Ballonfahrt erläutert wird. Diesen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.

Eine Ballonfahrt mit dem Ballonteam Friesenheim dauert mindestens 60 Minuten bis 90 Minuten. Der Luftfrachtführer entscheidet unter Beachtung der Wettersituation, des vorhandenen Landegeländes und luftrechtlicher Gesichtspunkte wann und wo die Fahrt beendet wird. Eine Fahrt die über 45 Minuten gedauert hat, gilt als durchgeführt.

Es dürfen während der Fahrt keine Gegenstände aus dem Ballon geworfen werden. Für alle vom Fahrgast mitgebrachten Gegenstände ist der Fahrgast selbst verantwortlich. Der Fahrgast sorgt selbst für eine sichere und stoßfeste Unterbringung von z.B. Kameras, Handys oder Brillen usw. In Ausnahmefällen kann das Ballonteam Friesenheim ersatzweise ein anderes Luftfahrtunternehmen mit der Durchführung der Ballonfahrt beauftragen. Die Haftung übernimmt in diesem Fall das beauftragte Luftfahrtunternehmen.

Die Haftung des Luftfrachtführers richtet sich nach dem jeweils gültigen Luftverkehrsgesetz.
Sach- und Personenschäden sind dem Luftfrachtführer unverzüglich und spätestens bis zum Abschluss der Veranstaltung mitzuteilen.

Für die AGBs des Ballonteam Friesenheim gilt die Salvatorische Klausel.
Gerichtsstand ist Ludwigshafen am Rhein

Stand: Juni 2023

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Thomas Laux
Schwertstraße 12
67063 Ludwigshafen

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